Praxis

 
 

Meine Leistungen

Die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen und müssen von Ihnen selbst übernommen werden.

Private Krankenkassen übernehmen heilpraktische Leistungen ganz oder teilweise entsprechend den von Ihnen abgeschlossenen Tarifoptionen, in der Regel jedoch nur gemäß der Gebührenordenung für Heilpraktiker (GebüH). Heilpraktiker sind nicht an die GebüH gebunden. Da die Erstattungssätze nach der GebüH nicht kostendeckend sind, rechne ich auf Basis unter stehenden Kostensätze ab.

Über die Höhe der für Sie zu erwartenden Behandlungskosten und den konkreten Abrechnungsmodus kläre ich Sie vor Beginn der Behandlung auf. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der für Sie zutreffenden Erstattungssätze informieren. Von der Krankenkasse nicht übernomenene Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Die Behandlungskosten sind direkt im Anschluß an die Behandlung in bar zu begleichen.

Am Ende der Behandlung stelle ich Ihnen gerne eine detaillierte Rechnung auf Basis de GebüH aus.

 
 

Auszug Behandlungskosten